Ab 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Sie enthält Vorschriften über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten.
Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst die wesentlichen Informationen zum Datenschutz.
Daten über Privatverhältnisse, z.B. Personaldaten, Legitimations- und Ausweisdaten, Fahrzeugdaten und ähnliches, Daten über Aufenthaltsort(e) einer Person, des Verhaltens im öffentlichen Raum, von Kontaktpersonen, sowie Daten zu bzw. über strafbaren Handlungen sowie zum Zwecke der Beweisführung vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde.
Derartige Daten werden auf Rechtsgrundlage des § 129 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhoben und verarbeitet.
§ 129 Abs. 1 Gewerbeordnung – Berechtigung des Berufsdetektivs:
Erhobene (Ermittelte) Daten stammen aus eigenen Beobachtungen, eigenen Befragungen und Auskünften von Personen oder aus öffentlich zugänglichen Registern, wie z.B. Grundbuch, Handelsregister, Firmenbuch, Vereinsregister, Schuldnerverzeichnisse und zugänglichen Internetapplikationen, insbesondere solchen, wo Daten bereitgestellt werden, z.B. Facebook.
Die Ermittlung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten, die sie nicht selbst bereitstellen, erfolgen aufgrund eines berechtigten Interesses eines Dritten (unserer Klienten).
Personenbezogenen Daten können und werden weitergegeben an unsere Auftraggeber bzw. deren Rechstvertretung, allenfalls öffentliche Stellen und Institutionen, sofern wir rechtlich dazu verpflichtet sind, z. B. im Rahmen von behördlichen Ermittlungen.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unserer Website. Daten werden laut Gesetz geschützt. Auch wir schützen Ihre persönlichen Daten bestmöglich. Im Folgenden lesen Sie über Verwendung dieser Daten durch unser Unternehmen. Begriffe und Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.
Datenschutz ist ein Grundrecht und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und eine Verordnung der Europäischen Union. Jede Person, deren Daten verarbeitet werden, kann sich auch direkt auf die DSGVO berufen, diese enthält Vorschriften insbesondere über die Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Aufgrund des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, wird neben der DSGVO auch, sofern es relevant ist, auch immer das DSG 2018 mit berücksicht.
Österreichische Datenschutzbehörde: https://www.dsb.gv.at/
Die DSGVO gewährt folgende Rechte für Ihre personenbezogenen Daten. Sie haben das Recht auf:
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber hinaus über
Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Daten nur innerhalb der Rahmenbedingungen der DSGVO und des DSG 2018 verarbeitet werden. Sollten Sie dennoch der begründeten Ansicht sein, dass dies nicht der Fall ist, können Sie das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten beantragen. Die Gründe dafür können sein:
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Sie widerrufen eine erteilte Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, nach Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO oder Artikel 9 Absatz 2 lit. a DSGVO und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für das Verarbeiten vor.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten unterliegt einer rechtlichen Verpflichtung nach dem EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedstaaten der Verantwortlichen.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
Bitte beachten sie, dass gemäß § 130 Abs. 5 der Gewerbeordnung für das Gewerbe des Berufsdetektivs gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich einer Beauskunftung bestehen können.
§ 130 (5) Gewerbeordnung:
Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet. Inwieweit die Gewerbetreibenden von der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses zur Einsichtgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über die ihnen in Ausübung des Berufes bekannt gewordenen Umstände in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit sind, richtet sich nach den bezüglichen Rechtsvorschriften. Die vorstehend angeführten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Arbeitnehmer der Gewerbetreibenden.
Wir legen großen Wert darauf, dass wir Ihre Daten stets innerhalb der Rahmenbedingungen der DSGVO und des DSG 2018 verarbeiten. Sollten Sie dennoch der Ansicht sein, dass dies nicht der Fall ist, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Allerdings gilt dies nur unter folgenden berechtigten Gründen:
Sie bestreiten die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten. Für die Dauer, die es den Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, können Sie verlangen, dass die Bearbeitung eingeschränkt wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig.
Verantwortliche benötigen Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für die Verarbeitung. Sie benötigen die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO eingelegt. Solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Interessen überwiegen, kann die Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden.
Ihre Daten dürfen verarbeitet werden, wenn ein berechtigtes Interesse dazu besteht.
Wird ein solches berechtigtes Interesse behauptet, müssen Sie darüber informiert werden. Sind Sie dann der Ansicht, dass das berechtigte Interesse nicht besteht, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Das gilt insbesondere dann, wenn Ihre personenbezogenen Daten für Direktwerbung genutzt werden. Dies ist bei unserer Tätigkeit aber nicht der Fall Sofern Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen können, dürfen Ihre personenbezogenen Daten nach dem Widerspruch nicht weiter verarbeitet werden.
Damit Ihre Daten nicht in falsche Hände geraten oder jemand gegen Ihren Willen Ihre Daten löschen kann, müssen wir bei jeder Anfrage Ihre Identität prüfen, insbesondere dient dies auch Ihrem Schutz, um nur Berechtigten den Zugriff zu Ihren Daten zu geben.
Egal, welches Recht Sie geltend machen möchten, Sie können Ihren Antrag schriftlich per Post, eigenhändig unterschrieben und unter Beilage einer Ausweiskopie an Cresco Investigation GmbH., Wohllebengasse 10/7, A-1040 Wien, schicken. Bitte verfassen Sie Ihr Anliegen konkret – so können wir es rasch bearbeiten. Wir werden Ihnen unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags, die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen, soferne nicht gesetzliche Hinderungsgründe gegeben sind.
Anträge werden unentgeltlich erledigt. Wenn die Anträge offenkundig unbegründet oder exzessiv gestellt werden, sind wir berechtigt, ein Entgelt zu verlangen.
Wenn Sie keine rechtzeitige Antwort auf einen Antrag erhalten, Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihrem Antrag nicht gesetzmäßig nachgekommen sind, können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen:
Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien
Darüber hinaus hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO oder gegen § 1 oder Artikel 2 1. Hauptstück des DSG 2018 ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeitende nach Artikel 82 DSGVO. Im Einzelnen gelten dafür die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Bitte beachten Sie, dass für Schadenersatzansprüche nicht die Österreichische Datenschutzbehörde zuständig ist, sondern das in bürgerlichen Rechtssachen betraute, lokale Landesgericht Ihres Sprengels. Anträge und Klagen können aber auch bei dem Landesgericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder eine Niederlassung hat.
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